Liebe Freunde des Alpen Adria Hotel & Spa, liebe Gäste,
wir befinden uns momentan in sehr schwierigen und unsicheren Zeiten. Damit ihr – neben der für uns alle belastenden Situation – keine weiteren Sorgen habt, haben wir uns dazu entschlossen unsere Buchungsbedingungen der aktuellen Situation anzupassen.
Sämtliche bereits getätigten und zukünftigen Buchungen können wie folgt storniert werden:
Buchungen mit Anreisedatum bis zum 30.6. und von 01.09. – 20.12.:
Bei Rücktritt von der Buchung bis 14 Tage vor Ankunft werden getätigte Anzahlungen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25, zurücküberwiesen. Bei einer Stornierung 13 Tage vor Urlaubsantritt (oder weniger) ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
Buchungen von 01.07. – 31.08.:
Bei Rücktritt von der Buchung bis 30 Tage vor Ankunft werden getätigte Anzahlungen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25, zurücküberwiesen. Bei einer Stornierung 29 Tage vor Urlaubsantritt (oder weniger) ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
AGB
(1) Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein. In diesem Fall wird die Anzahlung- abzügl. € 25,- Bearbeitungsspesen – rücküberwiesen.
(2) Bei einem Stornierung ab 29 Tage oder weniger vor dem vereinbarten Ankunftstag muss der Gastes eine Stornogebühr von 100% des Reisewertes bezahlen. Dies gilt für Aufenthalte mit Anreisedatum vom 1.7. bis 31.8.
Buchungen mit Anreisedatum bis zum 30.6. und von 01.09. – 20.12.:
Bei Rücktritt von der Buchung bis 14 Tage vor Ankunft werden getätigte Anzahlungen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von € 25, zurücküberwiesen. Bei einer Stornierung 13 Tage vor Urlaubsantritt (oder weniger) ist der gesamte Rechnungsbetrag fällig.
(3) Bei einer Buchung unter den Sonderbedingungen “Non refundable” wird immer der volle Betrag der Beherberungskosten verrechnet und ein kostenloser Storno ist in diesem Fall nicht möglich. Die Beherberungskosten sind am Tag der Buchung fällig und können nicht rückerstattet werden.
(4) Auch wenn der Gast die bestellten Räume nicht in Anspruch nimmt bzw. früher abreist, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten, vollen Entgeltes verpflichtet.
§ 2 Vertragspartner
(1) Als Vertragspartner des Beherbergers gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat.
(2) Die Beherbergung in Anspruch nehmende Personen sind Gäste im Sinne der Vertragsbedingungen.
§ 3 Vertragsabschluss, Anzahlung
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt ausschließlich durch die Annahme der schriftlichen Bestellung des Gastes durch den Beherberger zustande. Mündliche Nebenabsprachen insbesondere über Situierung und Ausstattung sind nicht gültig.
(2) Es wir vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung leistet oder eine Kreditkarte zur Garantie der Buchung hinterlegt. Nur so kommt eine gültige Buchung zu stande.
(3) Der Beherberger kann auch die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgeltes verlangen.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
(1) Der Gast hat das Recht, die Hotelzimmer ab 14 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
(2) Der Beherberger hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
(3) Hat der Gast eine Anzahlung geleistet oder eine gültige Kreditkarte hinterlegt, so bleibt dagegen das Hotelzimmer bis spätestens 10 Uhr des folgenden Tages reserviert.
(4) Wird ein Hotelzimmer erstmalig vor 6 Uhr früh in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
(5) Die Hotelzimmer sind durch den Gast am Tag der Abreise bis 11 Uhr freizumachen.
§ 5 Beistellung einer Ersatzunterkunft
(1) Der Beherberger kann dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
(2) Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden sind, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
(3) Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
§ 6 Rechte des Gastes
(1) Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung.
(2) Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 15 Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen.
§ 7 Pflichten des Gastes
(1) Bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen.
(2) Bei Verstößen gegen die Hausordnung insbesondere wiederholter Störung der Nachtruhe nach 22:00 sowie Beschädigungen von betrieblichem Eigentum behält sich der Beherberger das Recht vor den Beherbergungsvertrag einseitig zu lösen. Das gesamte Entgelt für den Aufenthalt muss jedoch bezahlt werden. Schadenersatz ist zu leisten.
(3) Vor Inbetriebnahme von elektrischen Geräten, welche von den Gästen mitgebracht werden und welche nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Beherbergers einzuholen.
(4) Für den vom Gast verursachten Schaden gelten die Vorschriften des Schadenersatzrechtes. Daher haftet der Gast für jeden Schaden und Nachteil, den der Beherberger oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt den Beherberger in Anspruch zu nehmen.
§ 8 Rechte des Beherbergers
(1) Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Inhaber des Beherbergungsbetriebes das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung aus der Beherbergung und Verpflegung sowie seiner Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten .(§ 970 c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht.)
(2) Der Beherberger hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen. (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht des Beherbergers).
§ 9 Pflichten des Beherbergers
(1) Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
§ 10 Tierhaltung
(1) Tiere dürfen nur nach vorheriger Bewilligung und allenfalls gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden.
(2) Hunde müssen stets an der Leine geführt werden. Im Restaurant und Kinderbereich (indoor und outdoor) sind Hunde nicht erlaubt.
(3) Der Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (§ 1320 ABGB).
§ 11 Verlängerung der Beherbergung
Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers.
§ 12 Beendigung der Beherbergung
(1) Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit dem Zeitablauf um 10:00 des vereinbarten Tages. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
(2) Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 12 Uhr räumt, ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
(3) Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b) von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
c) die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt;
d) bei Verstößen gegen die Hausordnung insbesondere wiederholte Störung der Nachtruhe nach 22:00 Uhr sowie Beschädigungen von betrieblichem Eigentum behält sich der Beherberger das Recht vor den Beherbergungsvertrag einseitig zu lösen. Das gesamte Entgelt für den Aufenthalt muss jedoch bezahlt werden; Schadenersatz ist zu leisten.
(4) Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst.
§ 13 Reiseabruch- und Stornoversicherung
Wir empfehlen den Abschluss einer Stornoversicherung um die Kosten im bei Unfall und Krankheitsfall ersetzt zu bekommen. Der Nichtantritt des Aufenthalts und eine verfrühte Abreise entbinden den Gast in keiner Weise von der vollen Bezahlung des vereinbarten Entgelts.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort ist Hermagor-Pressegger See.
(2) Für alle Streitigkeiten wir der Gerichtsstand Hermagor vereinbart.
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie Ihre Hotelrechnung wie folgt zahlen können:
- Bar
- Vorab-Überweisung
- Bankomat bzw. EC-Karte (Debitkarte)
- Mastercard
- VISA Card